Der Markt Reichertshofen und die Gemeinde Pörnbach erheben unter anderem:
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Grundsteuer
Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung des Einheitswerts und des Grundsteuermessbetrags durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
Rechtsgrundlage: Grundsteuergesetz - Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.
Rechtsgrundlage: Gewerbesteuergesetz - Hundesteuer
Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben. Nähere Informationen in der aktuellen Hundesteuersatzung.
Rechtsgrundlage: Art. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) - Verbrauchsgebühren
Grundstückseigentümer müssen für die Wassermengen die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen und der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt werden Gebühren zahlen.
Nähere Informationen in der aktuellen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasser- und Abwasserabgabesatzung
Rechtsgrundlage: Art. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG)
Nähere Informationen für den Markt Reichertshofen und der Gemeinde Pörnbach in den jeweiligen Bereichen.