Wärmeplanung Gemeinde Pörnbach - Beteiligung der Öffentlichkeit

Förderung Wärmeplanung

In seiner Sitzung vom 24.06.2025 hat der Gemeinderat Pörnbach die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Mit der Erstellung wurde das bifa Umweltinstitut aus Augsburg beauftragt (Sitzung vom 23.09.2025). Ein Antrag auf Förderung durch die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH wurde davor bereits am 29.11.2023 gestellt. Die Wärmeplanung ist somit nach § 5 Abs. 2 WPG bestandsgeschützt.

 

Im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am Mittwoch, 21.01.2026, wurden der Öffentlichkeit bereits folgende Punkte erläutert:

 

  • Wesentliche Untersuchungsergebnisse der Wärmeplanung
  • Vorgeschlagene Maßnahmen zur Unterstützung der Wärmewende
  • Ausblick auf die nächsten Untersuchungsschritte und die kommende Auslegung der Planung

 

Ebenso hat die Energieberatung des Landratsamtes Pfaffenhofen a.d.Ilm Unterstützungsangebote, insbesondere zur Energieberatung für Eigenheime, vorgestellt.

 

Der nächste Schritt im Verfahren ist nun die Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne der §§ 7 Abs. 1 i. V. m. 13 Abs. 4 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG). Hierzu wird der Entwurf des kommunalen Wärmeplans im Internet veröffentlicht. Er enthält Ergebnisse zu den nach WPG vorgesehenen Inhalten sowie in der Anlage Ergebniskarten.

 

Weitere Details können Sie den nachstehenden Unterlagen entnehmen.

 

Bekanntmachung

 

Datenschutzrechtliche Informationspflichten

 

Bericht Kommunale Wärmeplanung Pörnbach

Siedlungsflächen, Gebäudetypen

BGF-Dichte nach Bautypen

Gebäudebaualter

Energieträgerverteilung

Wärmekataster

Sanierung, Heizungstausch

Wärmenetzeignung 2040

Eignung dezentrale Versorgung 2040

Wärmeversorgungsgebiete 2040