Soforthilfen und Notstandsbeihilfen - Anträge können ab sofort gestellt werden

Zur Unterstützung der Hochwassergeschädigten hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Soforthilfen und Notstandsbeihilfen zur Verfügung gestellt.


Die Verteilung der Gelder an Privatpersonen erfolgt dabei über die Landratsämter.

Gewerbliche Unternehmen und freie Berufe können entsprechende Anträge bei der Regierung von Oberbayern stellen (hochwasser@reg-ob.bayern.de).

 

Ausgezahlt werden:

  • Soforthilfe Haushalt/Hausrat bis zu 5.000 Euro
  • Soforthilfe Ölschäden an Gebäuden bis zu 10.000 Euro
  • Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds Finanzhilfen

 

Auf der Homepage des Landkreises Pfaffenhofen (www.landkreis-pfaffenhofen.de) sind ab Freitag, 7. Juni die erforderlichen Antragsformulare freigeschaltet. Zudem sind dort weitere wichtige Infos zu finden. Die ausgefüllten und eingescannten Anträge sind dann - je nach Antragsart - an eine der folgenden E-Mail-Adressen zu senden: soforthilfen@landratsamt-paf.de oder haertefonds@landratsamt-paf.de

 

Bei den Gemeindeverwaltungen im Landkreis können die Anträge ebenfalls abgeholt und dann wieder abgegeben werden.

 

Für Rückfragen gibt es für Bürgerinnen und Bürger ab Freitag, 7. Juni eine Hotline: Unter Tel. 08441 27-4575 und 27-4576 stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Fragen zur Verfügung.

Besetzt ist die Hotline zu folgenden Zeiten:

Mo – Do 8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
Fr 8 – 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Sa/So 10 – 12 und 13 – 15 Uhr