Der Marktgemeinderat hat dabei ebenfalls beschlossen, den bisherigen Bebauungsplan Nr. 38 „Gewerbegebiet bei Winden, östlich der A9 mit vorhabenbezogener Teilfläche gem. § 12 BauGB“ in zwei Teilgeltungsbereiche aufzuteilen:
Teilgeltungsbereich 1 umfasst künftig den bisherigen Geltungsbereich ohne den vorhabenbezogenen Teil und wird als
Bebauungsplan Nr. 38 „Gewerbegebiet bei Winden, östlich der A9“ bezeichnet.
Teilgeltungsbereich 2 umfasst künftig den bisherigen vorhabenbezogenen Teil und erhält die Nummer „38a“. Eine
konkrete Bezeichnung für den weiterhin vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird noch festgelegt.
Weitere Details können Sie den Unterlagen entnehmen.
Hinweis: Die Auslegung wurde auf 3 Wochen verkürzt (16.05.2022 bis 07.06.2022).
Die Unterlagen sind ab dem 16.05.2022 verfügbar.
Datenschutzrechtliche Informationspflichten
Bebauungsplan
Begründung mit Anlage 1 - Eingriffs- und Ausgleichsermittlung
Umweltbericht
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Ausgleichsfläche A3 für Zauneidechsen
Ausgleichsfläche A4 für Rebhuhn, Goldammer, Neuntöter und Stieglitz
Hydraulischer Nachweis
Umweltbezogene Stellungnahmen erneut
Umweltbezogene Stellungnahmen regulär
Umweltbezogene Stellungnahmen frühzeitig