In seiner Sitzung vom 09.06.2026 hat der Marktgemeinderat die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 25 „Sportgelände“ in Reichertshofen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.
Ebenfalls am 09.06.2026 hat der Marktgemeinderat den Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 25 „Sportgelände“ in Reichertshofen mit Begründung (Stand: 09.06.2026) gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen.
Details können Sie den u. a. Unterlagen entnehmen:
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