Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 25 „Sportgelände“ in Reichertshofen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

In seiner Sitzung vom 09.06.2026 hat der Marktgemeinderat die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 25 „Sportgelände“ in Reichertshofen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

 

Ebenfalls am 09.06.2026 hat der Marktgemeinderat den Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 25 „Sportgelände“ in Reichertshofen mit Begründung (Stand: 09.06.2026) gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen.

 

Details können Sie den u. a. Unterlagen entnehmen:

 

Bekanntmachung

 

Datenschutzrechtliche Informationspflichten

 

Aufhebung - Bebauungsplan

Aufhebung - Begründung