3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Langenbruck Süd-Ost“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2

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In seiner Sitzung vom 12.11.2024 hat der Marktgemeinderat die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Langenbruck Süd-Ost“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.

Dieser Beschluss wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

 

Ebenfalls am 12.11.2024 hat der Marktgemeinderat den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Langenbruck Süd-Ost“ mit Begründung (Stand: 12.11.2024) gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen.

 

Details können Sie den nachstehenden Unterlagen entnehmen.

 

Bekanntmachung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten

Bebauungsplan

Begründung

Vorprüfung

Umweltbezogene Stellungnahmen